Beschwerde bei der Kommunalaufsicht gem. §11 GO NRW

DIE LINKE. Ibbenbüren

 

Sehr geehrter Landrat Herr Dr. Effing,


der Bau- und Betriebshof Ibbenbüren (BIBB) führt ein sog. Baumkataster. Dieses Kataster gibt u. A. Auskunft über städtische Baumpflanzungen. Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Ibbenbüren wollte den BIBB in seinen Räumlichkeiten besuchen, um sich über die Arbeit des BIBB im Allgemeinen und das dort geführte Baumkataster im Speziellen zu informieren. Hierzu wurde ein Termin Januar vereinbart.
Kurz vor diesem Termin teilte der Leiter des BIBB der Fraktion DIE LINKE. mit, dass eine Information in den Räumlichkeiten des BIBB nicht möglich sei, der Bürgermeister habe diese Veranstaltung untersagt. Ergänzend wurde hinzugefügt, dass es nach Ansicht des Bürgermeisters im Betriebsausschuss genug Möglichkeiten gäbe, sich Informationen über die Arbeit des BIBB und das Baumkataster zu beschaffen.
Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. verhält sich der Bürgermeister von Ibbenbüren in dieser Sache anmaßend. Es liegt nicht im Ermessen des Bürgermeisters zu entscheiden, wann und wo sich Ratsfraktionen über die Arbeit von Einrichtungen und Organisationen der Stadt informieren. Ganz im Gegenteil ist es nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. Aufgabe und Pflicht des Bürgermeisters, die politischen Kräfte im Rat der Stadt nach Kräften, bei ihrer Aufgabe der Kontrolle und der Information über die Arbeit der Verwaltung, zu unterstützen. Selbstverständlich sollen solche Informationsveranstaltungen den normalen Betriebsablauf nicht stören.
Der Betriebsausschuss ist für eine Informationsveranstaltung nicht geeignet. Besonders das erwähnte Baumkataster ist für die Arbeit von Fraktionsmitgliedern,
die in anderen Ausschüssen arbeiten z. B. Bauausschuss wichtig. Nachfragen wären unvermeidbar. Die Geschäftsordnung der Ausschüsse im Ibbenbürener Rat erlaubt Nachfragen aber nur Ausschussmitgliedern. DIE LINKE. ist mit einem Mitglied im Ausschuss vertreten.
Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Effing, die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Ibbenbüren sieht durch die Anordnungen des Ibbenbürener Bürgermeisters ihre Rechte verletzt. Wir bitten um Ihre Stellungnahme als kommunale Aufsichtsbehörde.

Ernst Goldbeck Fraktionsvorsitzender

Dateien