Geschäftsordnung für die Versammlungen der Partei DIE LINKE. Kreisverband Steinfurt

Kreisparteitage/Mitgliederversammlungen/Wahlversammlungen

 

1. Die TeilnehmerInnen der Versammlung tragen sich in die Anwesenheitsliste ein.

2. Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Kreisverbandes der Partei DIE LINKE im Sinne des §2, Abs. 3 der Bundes- und Landessatzung. Auf ordentlichen Parteitagen können Gastmitglieder das Stimmrecht laut Bundessatzung durch Beschluss der Versammlung erhalten. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei der Aufstellung von KandidatInnen für Wahlen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene gelten sowohl die Einschränkungen laut Wahlordnung als auch die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Für die Mandatsprüfungs- und Wahlkommission werden jeweils zwei bis drei Mitglieder in offener Abstimmung gewählt. Die Mandatsprüfungskommission prüft die Stimmberechtigung der TeilnehmerInnen und veranlasst ggf. den Beschluss über die Stimmberechtigung von Gastmitgliedern.

4. Die Tagungsleitung hat die Aufgabe, die Versammlung auf der Grundlage der beschlossenen Tagesordnung durchzuführen. Dazu kann/muss sie:

- jederzeit zu Verfahrensfragen das Wort ergreifen,

- bei Überschreitung der Redezeit das Wort entziehen,

- RednerInnen, die vom Thema abweichen, zur Sache rufen,

- alle Abstimmungshandlungen leiten,

- alle Anträge an die Versammlung entgegennehmen und die Bearbeitung sichern.

5. Wortmeldungen zur Diskussion sind per Handzeichen ab Aufruf des jeweiligen Tagesordnungspunktes bei der Tagungsleitung anzuzeigen. Die Tagungsleitung erteilt das Wort unter Berücksichtigung der Quotierung in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Redezeit beträgt 3 Minuten.

6. Jedes Mitglied, bzw. jede/r stimmberechtigte TeilnehmerIn kann Anträge an die Versammlung stellen. Ordentliche Anträge sind spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich vorzulegen, Dringlichkeitsanträge, deren Anlass sich erst während der letzten Woche vor der Versammlung ergeben hat, sind zu Beginn der Versammlung schriftlich vorzulegen. Die mündliche Begründung ist auf fünf Minuten zu begrenzen. Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu einem Thema können bis zum Ende des jeweiligen Tagesordnungspunktes gestellt werden. Ob danach die Debatte wieder aufgenommen wird, ist mit Mehrheit der stimmberechtigten TeilnehmerInnen zu entscheiden.

7. Liegen zu einem Thema mehrere Anträge vor, wird der weitergehende Antrag zuerst zur Beratung und Abstimmung gestellt. Änderungsanträge werden vor dem eigentlichen Antrag abgestimmt. Eine Abstimmung über einen Änderungsantrag entfällt, wenn der/die EinreicherIn des Antrags der Änderung zustimmt.

8. Anträge zur Geschäftsordnung werden außerhalb der Redeliste sofort behandelt; die Redezeit beträgt eine Minute. Vor der Abstimmung erhält je ein/e TeilnehmerIn der Versammlung für bzw. gegen den Antrag das Wort. Anträge zur Geschäftsordnung können nur von stimmberechtigten TeilnehmerInnen der Versammlung gestellt werden, während einer Abstimmung oder eines Wahlgangs sind sie unzulässig.

9. Der Antrag auf Schluss der Debatte oder Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt kann jederzeit von stimmberechtigten TeilnehmerInnen der Versammlung gestellt und zur Abstimmung gebracht werden. Die Annahme bedarf der einfachen Mehrheit. Vor Beschlussfassung ist die Redeliste zu verlesen.

10. Persönliche Erklärungen können nur von stimmberechtigten TeilnehmerInnen am Ende eines Tagesordnungspunktes abgegeben werden (maximal drei Minuten Redezeit). Sollen sie protokolliert werden, so sind sie bis zum Ende der Versammlung schriftlich einzureichen.

11. Die Geschäftsordnung wird von den TeilnehmerInnen der Versammlung verabschiedet. Änderungen können mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

Beschlossen auf dem Kreisparteitag am 21.10.2008, zuletzt geändert am 25.6.2016