Antrag zur Einführung einer Sozialquote bei künftigen Wohnbauprojekten

DIE LINKE. Rheine

Sehr geehrter Herr Bürgermeister

 

der Rat der Stadt Rheine möge beschließen:

 

die Festsetzung einer Quote von 30-40% der Fläche für geförderten Wohnungsbau, gemäß §9 Abs. (1) Satz 1 und 7 BauGB, für alle zukünftigen Bebauungspläne, die Wohnflächen vorsehen.

die Festsetzung einer Quote von 30-40% für Wohnraum, die den Sätzen der KdU (Kosten der Unterkunft) nach SGB II und XII entsprechen, bei städtebaulichen Verträgen mit privaten und juristischen Personen zur Schaffung von Wohnraum ab 4 Wohneinheiten nach §1 Abs. (6) Satz 2 und §11 Abs. (1) Satz 2 BauGB.

 


Begründung:

Auch in Rheine beobachten wir eine steigende Tendenz des Wohnungsmangels. Davon betroffen sind vor allem Menschen mit geringem Einkommen, Senioren, Studierende und Alleinerziehende. Mittlerweile fürchten auch Durchschnittsverdiener unkalkulierbar steigende Mieten und für Menschen mit Behinderungen besteht bereits ein Mangel an barrierefreiem Wohnraum.

Jetzt ist der Zeitpunkt, den Anteil an öffentlichen und gemeinwohlorientierten Eigentum an Wohnraum deutlich zu erhöhen. Unsere stadteigene Wohnungsbaugesellschaft ist da auf einem guten Weg. Jedoch wird das nicht ausreichen, um den künftigen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken. Das Lohnniveau in Rheine zeigt einen deutlichen Bedarf an Sozialbauwohnungen und die Stadt kann mit der Festsetzung einer 30 - 40%igen Quote bei künftigen Wohnungsbauten dazu beitragen die Lücke zu schließen.

In diesem Zusammenhang verweisen wir gerne auf die Empfehlungen der Experten, die am 7. November auf dem Symposium in Greven bezahlbares und gutes Wohnen beschrieben haben.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Floyd - Wenke

Fraktionssprecherin

DIE LINKE. Ratsfraktion Rheine

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