Pressemitteilung: Von bedürftigen Kindern in armen Familien

DIE LINKE. Kreistagsgruppe

Ein Kommentar unserer Kreistagsabgeordneten Annette Floyd-Wenke zum Pressebericht der Kreisverwaltung Steinfurt

 

Im Kreis Steinfurt haben letztes Jahr 14 981 Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in Anspruch nehmen müssen! Zu den ab 1. August geltenden Änderungen heißt es in der Lokalpresse, dass sich diese Kinder und Jugendliche über mehr Geld freuen dürfen; der zuständige Sachgebietsleiter spricht gar von „gut angelegtem Geld“, mit dem man bedürftigen Kindern echte Perspektiven eröffnen könne. Bildungserfolg solle nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein!

Diese Art der Berichterstattung ist unerträglich, soll sie uns doch vorgaukeln, hier würden Wohltaten verteilt, oder tatsächlich Finanzmittel in die Förderung von Kindern und Jugendlichen investiert. Sämtliche Leistungen jedoch sind gesetzliche Ansprüche, die lediglich das Existenzminimum sichern sollen und wie wir wissen, keineswegs bedarfsdeckend für eine echte Teilhabe sind.

 

Statt sich aber mit diesen bedrohlichen Zahlen ernsthaft zu befassen und in den Gremien im Kreis und in den Kommunen darüber nachzudenken, wie man die stetig ansteigende Armutsgefährdung zumindest mit kommunalen Mitteln abmildern könnte, wird das Procedere der Abwicklung gepriesen. Als würde eine Münsterlandkarte Bildung und Teilhabe gewährleisten können.

 

So werden diesen 14 981 Kindern und Jugendlichen  keine echten Perspektiven zur Teilhabe geboten und dass ihr Bildungserfolg sehr wohl von dem Geldbeutel der Eltern abhängig ist, kann durch zahlreiche Studien belegt werden. Gerade erst ist die Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes erschienen, der die Einkommensungleichheit von Kindern und Jugendlichen untersucht hat und zu erschreckenden Ergebnissen kommt. Zu Recht wird gefordert, dass Kinder, die am meisten Unterstützung brauchen, auch am meisten bekommen sollten!

 

Kinder, die in armen und armutsgefährdeten Verhältnissen aufwachsen müssen, sind deutlich auch in ihren Entwicklungsperspektiven benachteiligt. Das BuT als Teil der Hartz IV Reform kann Kinder nicht fördern, es deckt nicht einmal den sozialen Grundbedarf.

Auf Bundesebene bedarf es einer grundlegenden Reform  der kinderbezogenen Transferleistungen, wir hier in den Kommunen, im Kreis und in den Räten müssen dieses Thema endlich in den Fokus der öffentlichen Debatte rücken und mit echten Fördermaßnahmen und Angeboten der Teilhabe diesem immer rasanter ansteigenden Problem entgegenwirken.

 

Unser Hinweis: Alle Kinder, die SGB II-Leistungen beziehen und Zuzahlungen zu den Schulbüchern zu leisten haben, können diesen Anspruch gegenüber dem jobcenter geltend machen. Dies gilt auch rückwirkend bis Mai 2019. Dazu gibt es einen Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf (https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/SG_Duesseldorf_S_35_AS_304619_ER11082019.pdf)