Grubenwasserkonzept RAG Anthrazit Ibbenbüren

DIE LINKE. Ibbenbüren

Der Steinkohle Bergbau in Deutschland und damit auch in Ibbenbüren wurde 2018 beendet. Was bleibt ist der Nachlass. Dieser Nachlass befindet sich, vor den Blicken der Öffentlichkeit weitgehend, verborgen tief im Inneren der Erde. Unzählige Grubenbaue gilt es auszuräumen, und abzusichern.

 

Damit überhaupt Steinkohle gefördert werden konnte, wurde das in die Tiefe strömende Wasser abgepumpt. Sonst hätten die Bergleute nasse Füße bekommen. Nach dem Ausräumen der Grubenbaue sollen die Pumpen abgestellt werden. Die ehemaligen Fördergruben laufen dann voll. Wie hoch die Wässer ansteigen sollen, darüber wird derzeit noch diskutiert.
Der Standort Ibbenbüren war schon immer ein Besonderer. Als einzige Schachtanlage bundesweit befindet sich die Zeche auf einer Geländehebung. Das hat mit geologischen Formationen in der Tiefe zu tun. Durch diese Besonderheiten wird auch die Behandlung der anfallenden Grubenwässer anders sein als z. B. an der Ruhr. In Ibbenbüren soll die Grube nahezu komplett volllaufen. Die anfallenden Wässer werden dann über natürliches Gefälle zu den Kläranlagen in Gravenhorst weiter geleitet. Danach gehen diese Wässer in die Ibbenbürener Aa.
Das geschieht aktuell so und wurde während der gesamten aktiven Bergbauzeit so. Hierbei wurden mit dem Wasser gewaltige Mengen an Schadstoffen in die Ibbenbürener Aa geleitet. Diese Schadstoffe sind z. B. im Emsdollart noch nachzuweisen. Ca. 730 t Chlorid (Salz) werden und wurden mit dem Grubenwasser zu Tage gepumpt. Dadurch ist die Ibbenbürener Aa ab dem Einleitungspunkt der Wässer biologisch tot.
Das soll sich nach Angaben der RAG ändern wenn die Pumpen abgestellt werden. Die von der RAG in Auftrag gegebenen Gutachten bestätigen die Ansicht des Unternehmens.
An dieser Stelle beginnt die Kritik der Grubenwasser AG Ibbenbüren. Die AG ist ein Zusammenschluss der Naturschutzverbände NABU, ANTL und BUND. Sie fordert seit einiger Zeit ein offenes Verfahren was die Behandlung der Grubenwässer betrifft. DIE LINKE. Ibbenbüren Tecklenburger Land unterstützt diese Forderung.
Derzeit bildet das Bergrecht den rechtlichen Rahmen für die Abläufe ab. Doch das Bergrecht lässt eine öffentliche Beteiligung bei den Verfahren nur bedingt. zu. Deshalb fordert DIE LINKE. und die Grubenwasser AG ein Planfeststellungsverfahren.
Am 02.04.2019 gab es in der Feuerwache Ibbenbüren eine großangelegte Veranstaltung zum Thema. Den versammelten Umweltausschüssen der Kohlekommunen trug die RAG ihr Konzept vor. Das Konzept ist von der technischen Seite durchaus nachzuvollziehen. Die Skepsis aber, dass hier die Kosten eine größere Rolle spielen, als dauerhafter und belastbarer Umweltschutz bleiben. Rainer Seidl von der Grubenwasser AG trug anschaulich und klar verständlich die Argumente für ein Planfeststellungsverfahren vor. Die Anwesenden Vertreter von RAG und Bergamt lehnten das aber kategorisch ab. Warum? Diese Frage bleib unbeantwortet.
Unübersehbar war auch an diesem Abend eine gewisse Nähe zwischen Unternehmen und Bergbehörde. Besonders deutlich wurde das am Vortrag des Vertreters des Bergamtes. Das kann und darf nicht sein. Hier ist statt freundschaftlicher Umarmung kritische Distanz gefragt. Das was passiert, wenn die Kontrollbehörde zu nah am Unternehmen ist, konnte man in der Dieselaffäre gut beobachten. Zwischen Kraftfahrtbundesamt und Autounternehmen passt bis auf den heutigen Tag kein Blatt. Das darf sich im Prozess der Bergwerksstilllegung nicht wiederholen. Deshalb ist ist die Forderung nach einem Planfeststellungsverfahren wichtig und ohne Alternative.
Der Ortsverband DIE LINKE. Ibbenbüren Tecklenburger Land bietet am 10.04.2019 eine Informationsveranstaltung zum Thema Grubenwässer an. Die Veranstaltung beginnt 19:30 Uhr im Café des AWO Ortsverein Ibbenbüren Klosterstrasse 15.