Die Linke NRW begrüßt das Landesantidiskriminierungsgesetz, äußert aber auch Bedenken.

Die Linke Nordrhein-Westfalen

Zur Vorstellung des Entwurfs für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) durch die schwarz-grüne Landesregierung erklärt Dominik Goertz, stellvertretender Landessprecher von Die Linke NRW:

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung endlich einen Entwurf für das Landesantidiskriminierungsgesetz vorgelegt hat. In den vergangenen Jahren hat sich Die Linke NRW immer wieder dafür ausgesprochen, die bestehenden Lücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes durch ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz zu schließen.“

Im September hat das Netzwerk für Antidiskriminierung in NRW seinen aktuellen Bericht veröffentlicht. Demnach ist im Berichtsjahr 2024 ein Anstieg von 15 % bei Diskriminierungsfällen zu verzeichnen. Ein alarmierendes Ergebnis, das die Notwendigkeit eines Antidiskriminierungsgesetzes unterstreicht. 

Der nun vorgestellte Entwurf muss allerdings nachgeschärft werden. Anders als in Berlin beinhaltet das LAGD keine Beweislastumkehr: Betroffene von Diskriminierung müssen nachweisen, dass sie diskriminiert wurden. „Der Nachweis von Diskriminierung ist unglaublich schwer. Stattdessen sollen Behörden diskriminierungsfreies Handeln nachweisen müssen“, fordert Goertz. 

„Die Linke NRW fordert außerdem, dass Betroffene durch eine unabhängige Ombudsstelle kostenfrei bei der Beratung und Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt werden”, ergänzt Goertz. 

Die Linke NRW wird den weiteren Prozess begleiten und sich weiterhin für ein wirksames Landesantidiskriminierungsgesetz einsetzen.