Bundesregierung weigert sich, Urteil des Bundesverfassunsgerichtes umzusetzen

Werner Schulten, BAG Hartz IV

Wie zu befürchten, schlägt die Regierung ein Ei über das Bundesverfassungsgericht.
Die Vorgabe, Haushalte, deren Nettoeinkommen unter dem derzeitigen Regelsatz liegen, aus der Referenzgruppe auszuschließen, wird ignoriert. Im Gegenteil werden weniger ausgeschlossen als bisher. Wörtlich: "Alle Bezieher, die alleine über Leistungen der Mindestsicherung verfügen..."

Mit solchen Taschenspielertricks versucht man das Urteil zu umgehen.
Da kann man gleich den Regelsatz berechnen, indem man ihn ermittelt anhand der Einkommen, die Hartz IV - Bezieher haben. Und davon noch ein paar Abschläge machen. Die Normenkontrollklage ist vorprogrammiert.

Ein weiterer Fall für den Verfassungsschutz, sich endlich um die zu kümmern, die fortwährend die Verfassung brechen und nun ein Urteil des BVerfG ignorieren.

Hier ist die Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft zu lesen und hier gibt es die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage.