LINKE Änderungsanträge zum Kreishaushalt 2022

DIE LINKE. Kreistagsgruppe Steinfurt

DIE LINKE. Kreistagsgruppe Steinfurt hat für einen sozialeren und ökologischeren Kreis Steinfurt verschiedene, eigene Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2022 eingebracht.

1. Aufforstungsinitiative und Anpassung der Wälder an die Klimakatastrophe

Betrifft: Produkt 146101 Klimaschutz und Nachhaltigkeit (S. 123ff)

Mehraufwand: 100.000€

Die voranschreitende Klimakatastrophe hat sich in den letzten Jahren immer deutlicher gezeigt, auch im Kreis Steinfurt. Der Zustand der Wälder ist leider nach wie vor besorgniserregend. Diese sind in unserer Region nicht nur bedeutende Ökosysteme und Naherholungsgebiete und bereits darum schützenswert, sondern spielen auch eine wichtige Rolle als CO2-Speicher und Lieferant für nachhaltige Ressourcen. Besonders die aktuell niedrigen Preise für Rohholz (bei gleichzeitigen Rekordpreisen für Bauholz) sind nicht nur ein Problem für die Forstwirtschaft, sondern aufgrund teilweise fehlender Investitions-möglichkeiten in die Aufforstung der Wälder mit an die Klimakatastrophe angepasstem Baumbestand wird dies womöglich bereits kurzfristig zu einem Problem für den gesamten Kreis Steinfurt.

Wir beantragen, die Transferaufwendungen (Nummer 15, S. 124) für den Klimafonds um die Summe von 100.000€ auf 200.000€ aufzustocken, um mit diesem Geld u.a. im Förderbereich III: Reduzierung von Folgen des Klimawandels die Ergänzung des Punktes „e) Aufforstung zu robusten Mischwäldern mit an die Klimakatastrophe angepasstem Baumbestand“ zu finanzieren. Die Förderhöhe soll 2.000€ pro Antrag nicht übersteigen. Mit 2€ pro Setzling soll so u.a. die Pflanzung tausender neuer Bäume und anteilig die Finanzierung von Schutzmaßnahmen für Jungpflanzen (bspw. durch Einzäunung) im Kreis Steinfurt unterstützt werden.

Dazu sollen Setzlinge gefördert werden, welche besser an die sich wandelnden klimatischen Bedingungen (höhere Temperaturen, weniger Niederschlag, mehr und extremere Dürren, mehr Extremwetterereignisse, …) angepasst sind als bereits vorhandener Baumbestand. Die Antragsteller:innen sollen robuste Mischwälder mit verschiedenen europäischen Baumarten und Gastbaumarten nur unter vorheriger Abwägung deren ökologischen Verhaltens zum Ziel ihrer Maßnahmen haben. Die Auswahl förderbarer Setzlinge (die Bestimmung der Baumarten) soll durch das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit in Absprache mit den im Kreis Steinfurt verantwortlichen Naturschutzbehörden und dem Regionalforstamt Münsterland unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Expertise festgelegt werden und die dabei entstehende Liste der „zukunftsfähigen Baumarten im Kreis Steinfurt“ schnellstmöglich veröffentlicht werden.

 

2. Förderung klimafreundlicher Mobilität

Betrifft: Produkt 146101 Klimaschutz und Nachhaltigkeit (S. 123ff)

Mehraufwand: 45.000€

Die eingeplanten „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ (Nummer 13, S. 124) umfassen 5.000€ für klimafreundliche Mobilität/E-Mobilität/Ladesäulen. Wir beantragen, diesen Betrag um 45.000€ auf insgesamt 50.000€ aufzustocken.

Im Kreis Steinfurt herrscht in diesem Bereich großer Nachholbedarf, insbesondere was die Infrastruktur anbelangt. Mit der Budget-Erhöhung soll insbesondere die Ladesäulen-Infrastruktur an Gebäuden des Kreises aufgewertet und damit der Umstieg auf E-Mobilität auch für den Kreis selbst gefördert werden.

 

3. Barrierefreier Kreis Steinfurt 2030

Betrifft: Produkt 051502 Sozialplanung (S. 221ff)

Mehraufwand: etwa 190.000€ jährlich

Die Daseinsvorsorge und das sozio-kulturelle Leben im Kreis Steinfurt muss möglichst uneingeschränkt allen Menschen zur Verfügung stehen. An den Stellen, wo Menschen mit Behinderungen durch Schranken und Barrieren der Zugang erschwert oder sogar komplett verhindert wird, müssen wir darum dringend die Barrierefreiheit erreichen. Unser Kreis Steinfurt sollte sich darum das Ziel setzen, bis 2030 komplett barrierefrei zu werden. Hier besteht weiterhin Handlungs- und Optimierungsbedarf bei der Infrastruktur vor Ort und in vielen weiteren Bereichen, z.B. bei digitalen Angeboten – auch die eigene Homepage des Kreises Steinfurt bspw. ist weiterhin aufgrund u.a. fehlender Untertitel und nicht vorhandener Inhalte in leichter Sprache nur „eingeschränkt barrierefrei“.

Zur Koordination des Projektes „Barrierefreier Kreis Steinfurt 2030“ soll eine neue Stelle im Personalplan geschaffen werden. Die Projektkoordination soll Informationen über vorhandene Förderprogramme (auch durch Bund oder Länder) und eine niedrigschwellige Beratungsmöglichkeit zu diesen für mögliche Antragsteller:innen anbieten. Zusätzlich soll auch ein Fördertopf vom Kreis Steinfurt zur Verfügung stehen, mit dem Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit im öffentlich zugänglichen Raum unterstützt werden sollen. Dieses Förderprogramm „Barrierefreier Kreis Steinfurt 2030“ soll mit einem jährlichen Volumen von 100.000€ ausgestattet werden, welcher zur Unterstützung lokaler Akteure für nach Einschätzung der Projektkoordination in Abstimmung mit dem Inklusionsbeirat (und dem/der neuen Teilhabebeauftragten) sinnvolle Maßnahmen bereitgestellt wird. Falls keine anderweitige Förderung möglich ist, sollen maximal 50% der Gesamtkosten einer Maßnahme übernommen werden. Bei bereits durch anderweitige Mittel geförderten Maßnahmen sollen maximal 50% der nicht durch anderweitige Fördergelder gedeckten Mittel übernommen werden. Das Förderprogramm „Barrierefreier Kreis Steinfurt 2030“ soll dabei nicht anderweitig geförderte Maßnahmen priorisieren und solche, die ohne zusätzliche Fördergelder durch die Antragsteller:innen nicht realisiert werden könnten.

Die Projektkoordination erarbeitet dazu eine Gesamtstrategie „Barrierefreier Kreis Steinfurt 2030“ zur Umsetzung von Inklusion und Teilhabe und den diesbezüglichen Ist-Zustand (ggf. in Zusammenarbeit mit dem/der neuen Teilhabebeauftragten) und erstellt dazu jährlich einen Bericht inkl. einer Übersicht über die geförderten Projekte, um eine Evaluation sowie eine Beratung über evtl. notwendige Budgetanpassungen zu ermöglichen.

Unsere Kreistagsgruppe begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Schaffung einer zusätzlichen Stelle „Teilhabebeauftragte/r“, wie sie die GRÜNE Kreistagsfraktion beantragt hat.

 

4. Kostenlose Bildung und kostenloses Mittagessen an den Schulen des Kreises

Betrifft: Produkt 032101 Förderschulen (S. 237ff)

und Produkt 033101 Berufskollegs (S. 243ff)
Mehraufwand: 241.210€

Allen Schüler:innen im Kreis Steinfurt sollte ein möglichst kostenloser Bildungsweg angeboten werden. Die im Haushalt eingeplanten „privatrechtlichen Leistungsentgelte“ (jeweils Nummer 5 der oben benannten Produkte „Förderschulen“ und „Berufskollegs“) betreffen die Kostenbeteiligung am offenen Ganztag und das damit einhergehende Mittagessen für die Förderschulen sowie Koch- und Werkstattgelder an den Berufskollegs.

Wir beantragen, diese Kostenbeiträge zu streichen und durch eine volle Finanzierung aus den vom Kreis erhobenen Abgaben zu ersetzen. Gleichzeitig tritt die Verwaltung mit den Gemeinden und Trägern aller Bildungseinrichtungen im Kreis Steinfurt in einen Dialog, wie ein kostenloses Mittagessen und Betreuungsangebot an allen Bildungseinrichtungen im Kreis Steinfurt umgesetzt und solidarisch finanziert werden könnte.

 

5. Umstrukturierung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Betrifft: Produkt 066101 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (S. 313ff)

Betrifft auch: Kreisausschuss, TOP 25, Änderung der Elternbeitragssatzung

Mehreinnahmen (/ Mehraufwand): -noch zu beziffern-

Die Staffelung der Elternbeiträge der Kostenbeiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen hat das Ziel einer solidarischen Finanzierung. Eltern mit geringerem Einkommen werden entlastet, indem Eltern mit höherem Einkommen auch zu höheren Beitragszahlungen verpflichtet werden.

Wir beantragen darum eine grenzenlose Fortschreibung der Staffelung für Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, sodass nicht alle mit einem Jahreseinkommen über 96.000€ die gleiche Summe – und somit Eltern mit besonders hohem Einkommen anteilig weniger Beiträge – zahlen, sondern die Staffelung gemäß der vorliegenden Berechnung weiter fortgeführt wird mit entsprechend weiter steigenden Beiträgen für Eltern mit besonders hohen Einkommen. Durch die erwartbaren Mehreinnahmen sollen Eltern mit einem Jahreseinkommen von bis zu 36.000€ von den Beiträgen komplett befreit werden.

Im entsprechenden Haushaltsprodukt „Sonstige Transfererträge“ (Nummer 03, S. 315) müssten die resultierenden Mehreinnahmen (/ der resultierende Mehraufwand) berücksichtigt werden. Im März 2022 sollen die Ergebnisse der Beitragsänderungen und die tatsächlich resultierenden finanziellen Auswirkungen vorgestellt werden, um eine Evaluation der Mehr- oder Mindereinnahmen und ggf. mögliche weitere Beitragsreduzierungen bzw. notwendige Beitragserhöhungen beraten zu können.

 

6. Recht auf Mobilität garantieren

Betrifft: Produkt 124701 Verkehrsentwicklung, Mobilität, ÖPNV (S. 470ff)
Mehraufwand: -noch zu beziffern-

Das Recht auf Mobilität ist ein Grundrecht, welches durch die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Steinfurt bereits nur eingeschränkt wahrgenommen werden kann, da zu viele Haushalte (ab den Abendstunden) nicht oder nicht ausreichend an diesen angeschlossen sind. Unser gemeinsames Ziel muss es daher sein, den ÖPNV im Kreis Steinfurt weiter auszubauen und durch kostengünstige und mittelfristig für alle kostenlose, attraktive Angebote die Verkehrswende im Kreis Steinfurt erfolgreich zu gestalten.

Die durch die Corona-Pandemie entstandenen Mehrkosten (bspw. für Masken, Desinfektionsmittel u.v.m.) machen sich besonders bei den Menschen bemerkbar, die bereits zuvor ein zu geringes Einkommen hatten, um vollumfänglich am sozio-kulturellen Leben teilnehmen zu können. Viele Menschen sind auf den Personennahverkehr angewiesen, welcher erst den Zugang zu grundlegender Daseinsvorsorge ermöglicht, bspw. um selbst einen Impf-Termin wahrnehmen zu können. Eine finanzielle Notlage muss als Grund für den beobachteten Rückgang der verkauften Sozialtickets (MobiTickets) ausgeschlossen werden, was gleichbedeutend wäre mit einer Einschränkung des Rechts auf Mobilität der Leistungsempfänger:innen.

Wir beantragen darum, das Sozialticket kostenlos an die berechtigten Leistungs-empfänger:innen auszuhändigen und damit auch einen ersten Schritt auf dem Weg in Richtung „kostenloser ÖPNV für alle“ zu gehen. Sollte nach rechtlicher Prüfung ein kostenloses Sozialticket nicht möglich sein, schlagen wir alternativ einen symbolischen Betrag von 1€ für das Monats-Ticket vor. Die unterschiedlichen Geltungsbereiche der Sozialtickets (MobiTickets) werden aufgehoben, stattdessen Fahrten im größtmöglichen Geltungsbereich ermöglicht. Gleichzeitig beantragen wir, das über das Projekt im Oktober 2022 berichtet wird, um eine Evaluierung und die Beratung über eine mögliche Ausweitung kostenfreier Tickets für den ÖPNV zu ermöglichen.

Die Transferaufwendungen (Nummer 15, Seite 471) sollten daher um denjenigen Betrag erhöht werden, welcher durch diese Änderungen zu erwarten sind.