Pressemitteilung (PM) zur Wohnraumsituation in Rheine

DIE LINKE. Rheine

In der Ratssitzung am 25.08.2020 hat unsere Fraktion  der Partei Die Linke beantragt bis zur Beratung und Verabschiedung des Wohnraumversorgungskonzeptes alle Bebauungsplanänderungen, die das Thema Wohnraumversorgung zum Inhalt haben, zurückzustellen. Dieser Antrag wurde nun zur Beratung in den Ausschuss Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (StUK) verwiesen.

Warum haben wir diesen Antrag gestellt? Schon seit einigen Jahren ist es für viele Bürgerinnen und Bürger, die über wenig Einkommen verfügen, sehr schwer in Rheine eine bezahlbare Wohnung zu finden. Immer weniger geförderte Wohnungen wurden gebaut und immer mehr Wohnungen fielen aus der Belegungsbindung. Das ist der Zeitpunkt, an dem sie dann wieder zu marktüblichen Preisen vermietet werden können.

Schon Ende 2018 hat darum unsere Fraktion die Festsetzung einer Quote von 30-40% der Fläche für geförderten Wohnungsbau für alle zukünftigen Bebauungspläne, die Wohnflächen vorsehen, beantragt. Und es wird auch gefordert, dass bei allen städtebaulichen Verträgen mit privaten und juristischen Personen zur Schaffung von Wohnraum ab 4 Wohneinheiten die gleiche Quote gilt. Dieser Antrag sollte ebenso wie eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Wohnungsnot im Rahmen eines extern zu erstellenden Wohnraumversorgungskonzeptes behandelt werden.

Allerdings erst im Juni 2019, über ein halbes Jahr später, legte die Verwaltung eine Beschlussvorlage vor, mit der die Erstellung eines Konzeptes mit folgenden Zielsetzungen beauftragt wurde:
- Ausreichend Wohnraum für die bestehende Bevölkerung und zukünftige Neubürger zu schaffen
- Bezahlbaren Wohnraum sowohl in Eigentum als auch zur Miete zu schaffen und zu sichern
- Grundlagen für den bedarfsgerechten Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu schaffen

Genauso wie mit dem Antrag zur Festsetzung einer Quote für den geförderten Wohnungsbau, erging es uns mit unserem Ergänzungsantrag zum Antrag „Nachverdichtung und Erhalt des strukturellen und baulichen Charakters eines Quartiers“ von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.09.2019. Dieser Nachverdichtungsantrag legte fest, dass die Innenstadt und in die innenstadtnahen Stadtteile wie z.B. Dorenkamp, Schotthock, Eschendorf und Wietesch für eine Ausweitung der Nachverdichtung vorzusehen sind, während sie hingegen in Stadtteilen wie Mesum, Hauenhorst, Elte, Rodde, Altenrheine, Gellendorf, Wadelheim, Bentlage eingeschränkt werden soll. Hier wird dann stattdessen quasi pauschal eine Ein- und Zweifamilienhausbebauung festgeschrieben.

Es gibt einen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere an gefördertem Wohnraum, in allen Stadtteilen. Da geförderter Wohnraum in der Regel in Mehrfamilienhäusern realisiert wird und eine Konzentrierung des geförderten Wohnungsbaus auf einzelne Stadtteile vermieden werden soll (keine Ghettobildung), haben wir zum Nachverdichtungsantrag von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen folgenden Ergänzungsantrag gestellt:
Der Bedarf des geförderten Wohnungsbaus und seine gleichmäßige Verteilung im gesamten Stadtgebiet ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Auch dieser Antrag wurde ins Wohnraumversorgungskonzept verschoben.

Ein weiterer negativer Aspekt des Nachverdichtungsbeschlusses, der von unserer Fraktion abgelehnt wurde, ist dass die eh schon grün unterversorgten innenstadtnahen Bereiche die Hauptlast der Nachverdichtung tragen.

Die Erstellung des Wohnraumversorgungskonzeptes sollte ca. 1 Jahr in Anspruch nehmen. Erste Ergebnisse wurden dem Ausschuss Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz für März diesen Jahres in Aussicht gestellt, was nicht geschah.  Nun soll mit der Beratung des Konzeptes im Herbst begonnen werden. 

Inzwischen werden fleißig Fakten geschaffen. Allein in der Juni-Sitzung 2020 erfolgten in der Ausschusssitzung des StUK 9 Bebauungsplanänderungen, mit z.T. sehr umfangreichen Baumaßnahmen, z.B. im Stadtteil Dorenkamp. Und das ohne den dringend benötigten geförderten Wohnungsbau.

Die Stadt Rheine braucht dringend bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum in allen Stadtteilen, der ohne eine festzulegende Quote von 30 – 40 % für den geförderten Wohnungsbau (auch bei privaten Bauvorhaben) nicht zu realisieren ist. 
Stadtplanung muss endlich auf einer soliden Zahlenbasis betrieben werden. Darum wird das Wohnraumversorgungskonzept zeitnah benötigt und auch unsere 2 Anträge müssen endlich behandelt werden. Eine weitere Verzögerung durch die Verwaltung darf es nicht geben.

Damit es bis zur Beratung und Beschlussfassung über das Wohnraumversorgungskonzept nicht zu Fehlplanungen oder zu Beschlüssen kommt,, die man nicht mehr zurücknehmen kann, haben wir beantragt bis zur Erstellung und Verabschiedung des Wohnraumversorgungskonzeptes erst einmal alle Bebauungsplanänderungen, die sich mit dem Thema Wohnraumversorgung beschäftigen, zurückzustellen.