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Bericht zur Flüchtlingspolitik im Kreis Steinfurt Mai 2015

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Im November 2014 reichte die SPD-Fraktion einen Antrag ein, in dem sie die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums auf Kreisebene entsprechend dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW aus 2012 und die Erarbeitung eines umfassenden Integrationsberichts für den Kreis Steinfurt, zur Vorlage im Kreistag und für die Öffentlichkeit forderte.

Im Beschlussvorschlag der Verwaltung für die Abstimmung im Kreistag am 15.12.2014 werden diese Forderungen abgelehnt.

Der Antrag wurde nach Einlassungen des Landrates und des Kreisdirektors mit 29 Ja zu 34 Nein-Stimmen abgelehnt.

Wie konnte es zu dieser Entscheidung kommen?

Die SPD begründet ihren Antrag zunächst damit, dass die Erarbeitung eines umfassenden Integrationsberichtes schon einmal in 2013 mit der Begründung abgelehnt wurde, die Bürgermeister des Kreises (mit Ausnahme von Rheine) sähen für diese freiwillige Leistung keine Notwendigkeit. Weiter führt sie an, dass aufgrund steigender Flüchtlingszahlen nun die Forderung kirchlicher und bürgerschaftlicher Einrichtungen nach Unterstützung der zu bewältigenden Aufgaben lauter werde. Sie weist außerdem darauf hin, dass die benötigten finanziellen Fördermittel des Landes nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn der Kreis über ein Kommunales Integrationszentrum verfügt und die entsprechenden Schritte der Richtlinien zur Förderung Kommunaler Integrationszentren einleitet. So sollte der Landrat beauftragt werden, die Bürgermeister/innen des Kreises Steinfurt aufzufordern, über die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums in den Entscheidungsgremien ihrer Kommunen abstimmen zu lassen.

In der Stellungnahme der Verwaltung wird zunächst beschrieben, dass die Förderung des Landes NRW dann greift, wenn ein kreisweites Integrationskonzept vorliegt und es beschreibt die Aufgaben, die dann seitens des Kreises übernommen werden müssen. Die Verwaltung äußert ihre Befürchtung, dass mit Außerkrafttreten der Förderung am 31.12.2017 die Personalkosten dann nicht mehr übernommen werden. So geht der Kreis von einer zusätzlichen Aufwendung für Personalkosten von 103.000€ jährlich aus. Die Verwaltung sieht die Förderung eines Kommunalen Integrationszentrums nicht nur kritisch, weil in einem Flächenkreis mit 24 Städten und Gemeinden unterschiedliche Strukturen und Bedürfnisse bestehen würden, sie hält dieses Gesetz hier für verfehlt. Und sie führt hier namentlich 5 Initiativen/Institutionen auf, die sich bereits mit der Integration befassen. Sie fürchtet unnötigen Verwaltungsaufwand. Sie weist auch darauf hin, dass sich die Bürgermeister bereits in 2012 mit der Thematik beschäftigt hätten und im Wesentlichen dieser Auffassung folgten.

Schließlich sieht die Verwaltung einen gewissen Bedarf an der Koordinierung von Integrationsaufgaben, die in allen Kommunen gleich bestehen und beabsichtigt, im Bereich der Ausländerbehörde hier ausreichende Stellenanteile zu verorten. Gedacht ist an die Förderung und Umsetzung von Sprachunterricht für Zuwanderer und die Koordinierung der entsprechenden örtlichen Aktivitäten.

Den Ausführungen der Verwaltung, insbesondere aber den wieder einmal höchst politischen Einlassungen des Kreisdirektors wurde von der (CDU)Mehrheit der Kreistagsmitglieder geglaubt, darauf vertraut, dass die Städte und Gemeinden mit der Problematik der immer stärker werdenden Flüchtlingsströme, auch ohne Förderung des Landes, schon alleine klar kommen werden. Auch die Bürgermeister ließen dabei völlig außer Acht, dass ihnen damit auch die Förderung für die dringend erforderlichen Sprachkurse durch die Lappen geht.

Inzwischen hat die Verwaltung eine halbe Stelle eingerichtet, die derzeit damit beschäftigt ist, einen Katalog von Ansprechpartnern der sich mit dem Thema befassenden Institutionen zu erstellen.

Am 22. April dann fand eine ganztägige Konferenz zum Thema Zuwanderung im Kreishaus statt. Die Themen Zahlen, Daten, Bildung, Unterbringung und Ehrenamt sollten nach diversen Fachvorträgen in Arbeitsforen vertieft werden. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die neue Mitarbeiterin im Ausländeramt vorgestellt. Das Highlight dieser Konferenz war ohne Zweifel der Vortrag von Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW, die über die Ursachen und Gründe für die weltweite Flüchtlingswelle referierte, auf die gesetzlichen Grundlagen hinwies und mit kritischem Blick die deutsche und europäische Flüchtlingspolitik beschrieb.

Leider fehlten in der anschließenden Berichterstattung durch die Presse die Äußerungen des Kreisdirektors und seines Leiters der Ausländerbehörde in der heftigen Diskussion mit der Referentin. Hier wurde einmal mehr deutlich, warum es im Kreis Steinfurt weder ein Konzept für die Integration von Zuwanderern gibt, noch Interesse an einem umfassenden Integrationsbericht, auch für die Öffentlichkeit, besteht: Wenn Kreisdirektor Dr. Sommer von Willkommenskultur redet, meint er nicht die Zuwanderer aus dem Kosovo, nicht die verfolgten Roma und Sinti und er macht dies auch gleich an konkreten Beispielen deutlich. So sei ihm eine Familie mit sechs Kindern aus dem Kosovo begegnet, die, nachdem sie schon mehrmals wieder abgeschoben wurden, erneut einreisten und gleich nach Taschengeld fragten. Das sei wohl maßlos, genauso wie die überzogenen Ansprüche mancher Asylbewerber, die in ihrer Heimat mit 200€ auskommen müssten, hier bei uns aber schon mal 400€ bekämen. Nein, es soll wirklich nicht jeder hierbleiben dürfen, der ankommt. Aber er hat Verständnis für Kriegsflüchtlinge und prinzipiell ja auch für solche, die aus wirtschaftlicher Not herkämen, aber unsere Gesetze haben ja klar definiert, wer bleiben darf. Da müsse man sowieso aufpassen, sonst könnte schon bald die gute Stimmung in der Bevölkerung umschlagen. Auf den Einwand der Referentin, dass eine Unterbringung von zur Abschiebung vorgesehenen Asylbewerbern in vergitterten Räumen gesetzeswidrig sei, schaltete sich auch noch der Leiter der Ausländerbehörde mit dem Einwand ein, dass ja auch Kriminelle darunter seien. Hier musste er sich belehren lassen, dass bei unberechtigtem Aufenthalt jedoch kein Straftatbestand besteht.

So endete die Konferenz eigentlich nur mit der Erkenntnis, dass die Städte und Gemeinden so vor sich hinwurschteln, ohne ausreichende Finanzausstattung dieser Mammutaufgabe nicht mehr gewachsen sind, die neu eingerichtete Koordinationsstelle nicht wirklich nützlich ist, es an allen Ecken und Enden an Konzepten fehlt und niemand weiß, was die zahlreichen Ehrenamtlichen eigentlich tun sollen. Allerdings ist man sich einig, dass auch die Ehrenamtlichen, egal für welche Aufgaben, qualifiziert sein müssen. Und es wurde deutlich, dass mit den Verantwortlichen in der Kreisverwaltung nicht zu rechnen ist. Hier will man sich im Umgang mit Asylbewerbern weder in die Karten schauen lassen, noch die Verantwortung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe übernehmen.

Wir haben zwischenzeitlich Kontakt zur SPD-Fraktion aufgenommen, um die Einführung einer kreisweiten Krankenversicherungs-Chipkarte nach dem Bremer Modell anzuregen und evtl. einen gemeinsamen Antrag einzubringen. In Münster haben die Fraktionen einen entsp. Antrag bereits auf den Weg gebracht.

Die Mandatsträger in unseren Kommunen könnten uns dabei unterstützen, indem sie in Erfahrung bringen, wie die gesundheitliche Versorgung in ihrer Kommune gehandhabt wird.

Kostenträger der Leistungen nach dem AsylbLG sind die Kommunen. Der Kreis Steinfurt übernimmt jedoch die Abrechnung der Krankenhilfekosten für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden über einen Solidarfonds. Hierdurch soll eine einheitliche Abrechnung mit den Abrechnungsstellen sichergestellt werden. Die Städte und Gemeinden leisten monatliche Abschlagszahlungen an den Solidarfonds. Nur Leistungsempfänger nach § 2 AsylbLG erhalten eine „Analog-Krankenversicherung“ und bekommen von der AOK eine Krankenversicherungskarte. Rheine z.B. überweist für jeden anspruchsberechtigten Leistungsempfänger nach §2, 370€ pro Monat an die AOK. Dieser Betrag wird Rheine dann vom Solidarfonds des Kreises erstattet. Am Ende eines Quartals rechnet dann die AOK die genau entstandenen Kosten ab und erstattet ggfs. die Guthaben an die Stadt. Diese Guthabenerstattungen werden von Rheine direkt an den Solidarfonds weitergeleitet. Die AOK berechnet eine Verwaltungsgebühr von 5% für die angefallenen Kosten.

Bei Leistungsempfängern nach §3 AsylbLG sieht das anders aus. Sie müssen sich vor jedem Arztbesuch einen Krankenschein von der Asylstelle besorgen. Der Arzt reicht seine Rechnung beim Solidarfonds des Kreises ein. Nur bei stationären Aufenthalten oder Hilfsmitteln, oder bei Operationen, bei denen das Gesundheitsamt vorher nicht zu Rate gezogen werden kann, reguliert die Stadt Rheine zunächst die Rechnungen und reicht diese dann zum Ausgleich an den Solidarfonds. Wie und was genau beim Solidarfonds des Kreises abgerechnet wird, ist für die einzelnen Städte und Gemeinden schwer nachvollziehbar. Es stell sich hier die Frage, warum das so, und mit dem störanfälligen, veralteten Programm Lämmkom, gehandhabt wird.

Soweit der Sachstand unserer bisherigen Informationen zum Umgang mit AsylbewerberInnen im Kreis Steinfurt. Über weitere Erkenntnisse halten wir euch auf dem Laufenden, es würde allerdings auch sehr nützlich sein, wenn ihr eure Erkenntnisse mit uns teilt und wir diese für unsere weitere Arbeit verwenden können.

Annette Floyd-Wenke

für

DIE LINKE.Kreistagsgruppe Steinfurt