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Auszahlung der Sozialleistungen für November

DIE LINKE. Kreistagsgruppe

Nachdem uns bekannt wurde, dass die Zahlungen für SGB II und SGB XII Empfänger schon wieder nicht pünktlich ausgezahlt wurden, haben wir von der Kreistagsgruppe bei der Verwaltung nach den Gründen gefragt und um Stellungnahme gebeten.

Nach kurzer, schriftlicher Antwort erläuterte dann der Landrat am Montag in der Kreistagssitzung kurz den Sachverhalt

 

Offenbar erfolgte die Freigabe der Zahlungen durch Mitarbeiter der Kreissparkasse nicht ordnungsgemäß am 30.10., sondern erst am 31.10.2019, wodurch sich die Buchungen auf die Konten der Empfänger wiederum verzögerten. Den Kunden sollte durch die Sparkassenmitarbeiter aber mitgeteilt werden, dass die Gutschriften am 01.11. verfügbar sein würden.

 

Wir stellen also fest, dass das Jobcenter zwar knapp, aber immerhin unter Einhaltung der Frist, die Zahlungen beauftragt hat, die Kreissparkasse jedoch das Ausführungsdatum missachtet hat. 

 

Das ist skandalös, gerade weil es sich hier um Zahlungen handelt, auf die Menschen dringend angewiesen sind. An einem Wochenende mit Feiertag ist es besonders schlimm, wenn der Kühlschrank leer bleibt und man wieder von der Teilhaben am sozialen und kulturellen Leben in seiner Stadt abgeschnitten wird. Ganz zu schweigen davon, dass man ohne eigene Schuld wieder Säumnisaufschläge für Verbindlichkeiten zahlen soll, die das Geldinstitut zu verantworten hat. 

 

Im Sozialausschuss von Rheine haben wir in der gestrigen Sitzung nachgehakt und gefragt, warum eine Information zu dieser, wiederholt verzögerten Auszahlung, nicht öffentlich gemacht wurde und was für Mittel und Wege es gäbe, den Betroffenen in solch einem Fall schnell zu helfen.

 

Uns wurde berichtet, dass man aufgrund der vielen Beschwerden den Betroffenen Schecks zur Überbrückung einer Notlage ausgestellt hätte. Uns ist nicht bekannt, wie viele Menschen diese Möglichkeit genutzt haben, oder ob es Ablehnungen hierfür gegeben hat. 

 

Offen bleibt die Frage, wie das Jobcenter und die Kreissparkasse künftig sicherstellen werden, dass die Auszahlungen pünktlich auf den Konten der Empfänger eingehen. Darüber hinaus müssen alle Leistungsempfänger künftig unverzüglich informiert werden, wenn aufgrund eines ihrerseits unverschuldeten Versäumnisses die Zahlungen ausbleiben oder sich verspäten. Eine Soforthilfe muss ihnen, auch in kleinen Kommunen und Gemeinden, angeboten werden. Diese Forderungen wird die Kreistagsgruppe auch in den Gremien Fachkommission SGB II und Verwaltungsrat Jobcenter Kreis Steinfurt AöR mit Nachdruck formulieren. 
 

Fest steht, dass nun, auch nach dem jetzt verkündeten Urteil des Verfassungsgerichts zur Unzulässigkeit von Hartz IV-Sanktionen, das Leben am Rande des Existenzminimums für Leistungsempfänger nicht leichter wird. Kommen die zuständigen Institutionen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Leistungen nicht, oder nur allzu nachlässig nach, besteht die Benachteiligung und Stigmatisierung dieser Menschen fort.