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Anfrage an den Landrat zu Strafanzeigen gegen Demonstant*innen am FMO

DIE LINKE.Kreistagsgruppe

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Sommer,

der Protest, ob in Form von Meinungsäußerungen oder Demonstrationen, ist ein wesentlicher

Bestandteil unserer Demokratie. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, auf welchem das

Demonstrationsrecht beruht, wird in Artikel 8 unseres Grundgesetzes garantiert. An dieses

Grundrecht ist selbstverständlich auch der Kreis Steinfurt gebunden, welcher dieses auf

seinen Hoheitsgebieten garantieren muss. Wir bitten Sie daher dringend um die Beantwortung

der folgenden Fragen.

1.) Haben Sie Kenntnis von den Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch, welche die
Geschäftsführung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH gegen
Teilnehmer*innen einer Demonstration gestellt hat, die am 07.11.2019 im öffentlichen
Bereich der Abfertigung des FMO stattgefunden hat?
2.) Haben Sie Kenntnis von dem Urteil des Amtsgerichts Steinfurt vom 27.10.2020,
welches einen Beschuldigten in diesem Fall mit Hinweis auf das Grundrecht der
Versammlungsfreiheit und die Verhältnismäßigkeit freigesprochen hat?
3.) Kommen Sie zu einer anderen Bewertung als das Bundesverfassungsgericht in seinem
Urteil vom 22.02.2011, wonach das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit im Rahmen
der Verhältnismäßigkeit auch von allen von der öffentlichen Hand beherrschten
Unternehmen in Privatrechtsform gewährleistet werden muss und auf das sich auch
das Amtsgericht Steinfurt in seinem Urteil vom 27.10.2020 mit Verweis auf die
ständige Rechtssprechung berufen hat?
4.) Kommen Sie zu einer anderen Bewertung als das Amtsgericht Steinfurt in seinem
Urteil vom 27.10.2020, dass der Vorwurf des Hausfriedensbruchs gegen die
Teilnehmer*innen der Demonstration vom 07.11.2019 durch die Geschäftsführung der
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH unverhältnismäßig ist?
5.) Wie bewerten Sie, dass ein in erster Instanz vom Amtsgericht Steinfurt bereits
freigesprochener Beschuldigter (s. Frage 2) am 25.02.2021 vom Landgericht in
zweiter Instanz erneut freigesprochen wurde, und dass auch die Staatsanwaltschaft in
diesem Verfahren auf Freispruch für den Angeklagten plädierte?
6.) Auf welchen Betrag (in Euro) belaufen sich die Kosten des Rechtsbeistands, auf
welche die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH im Zusammenhang mit den
Vorwürfen gegen die Teilnehmer*innen der Demonstrationen vom 07.11.2019
zurückgegriffen hat?
7.) Planen Sie die Geschäftsführung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH,
welche sich als Tochterunternehmen zu 30,28% im Eigentum der
Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH befindet, anzuweisen, die Klagen
gegen die Teilnehmer*innen der Demonstration am FMO vom 07.11.2019 wegen
Hausfriedensbruchs umgehend zurückzunehmen und auch die in diesem
Zusammenhang ausgesprochenen Hausverbote?
Wir danken Ihnen für die Beantwortung unserer Fragen und hoffen, dass durch Ihr Handeln
die bereits überlasteten Gerichte und in Konsequenz auch die Steuerzahler*innen nicht weiter
unnötig mit dieser Sache belastet werden müssen.
Mit solidarischen Grüßen
Thomas Hudalla, Andrea Helling und Gerrit Bresch
für DIE LINKE.Kreistagsgruppe Steinfurt