Inklusion Rolle rückwärts – von einer echten Inklusion meilenweit entfernt!

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von 2008 verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. 

Der Landtag hat in einem parteiübergreifenden Entschluss vom Dezember 2010 mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz zum Schuljahr 2014/15 erste Schritte zur Umsetzung der UN-BRK verabschiedet. Seitdem haben Kinder und Jugendliche mit Behinderung/sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht auf Gemeinsames Lernen in der Regelschule. Die Regelschule ist damit zum Regelförderort erklärt worden. Parallel werden die Förderschulen aber mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt den Eltern als Alternative zu den allgemeinen Schulen angeboten.

Vor diesem Hintergrund haben sich dann die betroffenen Kommunen im Kreis Steinfurt auf die Trägerübernahme der Förderschulen durch den Kreis verständigt.

Somit hat man landesweit und damit auch im Kreis Steinfurt Doppelstrukturen bestätigt und stabilisiert. 

Nach der neuen Gesetzeslage sind dann zunächst zahlenmäßig die SuS mit testierten Förderbedarf vermehrt in die Regelschule gegangen, doch hat sich der Trend pro Förderschule mittlerweile wieder deutlich verstärkt.

Von den 140000 Kinder in NRW mit Förderbedarf werden 80000 an Förderschulen und 60000 an allgemeinen Schulen unterrichtet. 

 

Das Bündnis für inklusive Bildung erläutert die Gründe für diesen Trend wie folgt:

viele Schulen sind personell nicht ausreichend ausgestattet,

viele Schulen sind sächlich nicht für die Lernbedürfnisse aller Schüler ausgestattet,

die Fortbildung der Schulleitungen, der Lehrer und der Sonderpädagogen für inklusive Schul- und 

Unterrichtsentwicklung kam der Entwicklung nicht hinterher,

die pädagogische Qualität des Gemeinsamen Lernens kann an vielen Regel-Schulen noch nicht 

zufriedenstellend gewährleistet werden,

der menschenrechtliche Gehalt des Rechts auf inklusive Bildung und deren Chancen für die Verbesserung 

der Schule für alle Schülerinnen und Schüler sind noch nicht von allen Beteiligten erkannt.

 

Aber anstatt hier Abhilfe zu schaffen, will das NRW-Schulministerium (Frau Gebauer, FDP) mit der Neuausrichtung der Inklusion in Schulen, die Sonder-, Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit sog. Lern- und Entwicklungsproblemen um jeden Preis am Leben erhalten. Im Gegenzug wird mit der geplanten Reduzierung der Schulstandorte für das Gemeinsame Lernen in der Sekundarstufe die inklusive Schulentwicklung im Land abgewürgt. Die Mindestgröße für Förderschulen wird ab 2019/20 weiter abgesenkt, von 144 auf 112 für Schüler der Klassen 1 bis 10. Für Teilstandorte sinkt sie von 72 auf 56. 

 

Die Vertragsstaaten der UN- BRK haben „so zügig wie möglich Fortschritte in Richtung der vollen Realisierung von Art. 24 zu machen. Dies ist nicht mit der Unterhaltung von zwei Bildungssystemen vereinbar.“ Das hat der zuständige UN- Fachausschuss den Vertragsstaaten als maßgebliche Vorgabe für die Umsetzung inklusiver Bildung 2016 an die Hand gegeben.

Bereits 2011 haben die Professoren Klemm und Preuss-Lausitz in ihrem Gutachten für die Landesregierung angemahnt, die Sonderschulen für Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache auslaufen zu lassen. Sie begründeten diese Maßnahme mit der Notwendigkeit, „die schulische Absonderung von Armutskindern zu vermeiden, die sich zudem sowohl kognitiv als auch für die gesamte Persönlichkeitsentwicklung nachteilig auswirkt.“ Eine konsequente Inklusion verhindert im übrigen das derzeitige gegliederte Schulsystem in Deutschland, deshalb gehört es als erstes abgeschafft. 

Die Maßnahmen der Landesregierung zementieren die Existenz der Förderschulen. Im Sinne einer echten Inklusion ist das das glatte Gegenteil von Fortschritt im Sinne der UN-BRK und zum Nachteil vieler Menschen mit Handicap.