Antworten auf Fragen der BI Gegenwind

Jan Pille

Von der Bürgerinitiative ‘Gegenwind’ aus Greven erreichten mich einige Fragen zur Windkraft, die ich gerne beantwortet habe. Hier findet ihr sowohl Fragen als auch Antworten!

1.            Allgemeine gesetzliche Regelungen sollen ausreichenden Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung garantieren. Die gesetzlichen Mindestabstände bieten aber nur unzureichenden Bürgerschutz. Die Folgen, optische Bedrängung und Gesundheitsrisiken. Nur Bayern hat zum Schutz seiner Bürger in Anwendung der Länderöffnungsklausel im BauGB. die sog. 10H-Regel festgeschrieben.

Frage: Unterstützen Sie unsere Forderung, die Bürger entsprechend dem Grundgesetz zu schützen und den Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung auf „mind. 10 x Gesamthöhe“ ,entsprechend dem bayrischem Vorbild, gesetzlich festzulegen?

Antwort: Windkraftanlagen müssen so weit von Wohnhäusern entfernt sein, dass kein Schall mehr gemessen werden kann, dies ist im bundesweiten Immissionsschutzgesetz geregelt und führt zu einem Mindestabstand von 600m. D.h. dass Gesundheitsrisiken nicht mehr vorliegen. Ein Argument für die 10H-Regel wäre, dass dadurch eventuell ‚optische Verdrängung‘ vermindert würde. Dieses Argument muss gegen die dadurch noch zu nutzende Fläche für Windräder abgewogen werden. In Bayern führt die 10H-Regel dazu, dass 0,05 %, oder 35 km2 von 70550 km2 für Windräder zur Verfügung stehen. Dadurch kann Bayern effektiv seine regenerativen Energien durch Windkraft nicht weiter ausbauen, und wird in einigen Jahren das Nachsehen haben. Deshalb unterstütze ich die Forderung, die 10H-Regel gesetzlich festzulegen, nicht; es käme einem faktischen Verbot von Windrädern gleich.

2.            Nach einer repräsentativen EMNID-Umfrage lehnen bundesweit 80% der Befragten Windkraft im Wald ab. Wald ist ein wichtiger CO2-Speicher und Sauerstofflieferant – er ist die grüne Lunge für das dicht besiedelte Rheinland und Ruhrgebiet. Wald dient den Bürgern zur Naherholung und beherbergt zahlreiche Natur- und Kulturdenkmäler. Wald ist kein Standort für Industrieanlagen.

Frage: Werden Sie die Windenergienutzung im Wald (Nadel- und Laubwald sowie Kyrillwurfflächen) komplett verbieten?

Antwort: Leider zitieren Sie Resultate der EMNID-Umfrage nur lückenhaft. 80% der Befragten der Umfrage lehnen Windkraft im Wald ab, wenn dafür Waldgebiete verschwinden oder zerschnitten werden. Es ist aber nicht nötig, dass Waldgebiete für Windräder großflächig verschwinden oder zerschnitten werden müssen: die Räder drehen sich über den Baumkronen, sodass weder Bäume noch Baumvögel gefährdet sind. Nötige Einfuhrschneisen, leicht geschwungen geführt und forstgerecht mit Traufgehölzen versehen, können das Bild und die Funktion eines ästhetisch ansprechenden Waldweges übernehmen. Deshalb unterstütze ich ein Komplettverbot der Windenergienutzung im Wald nicht.

3.            Die TA Lärm aus dem Jahr 1998 ist nach Meinung von Experten veraltet und sollte für Windkraftanlagen mit bis zu 230 m Bauhöhe nicht angewendet werden.

Frage: Beachten Sie den Schutz der Bürger beim Ausbau der Windenergie unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Belange Lärm, Infraschall und optische Bedrängung nach neuesten Erkentnissen?

Antwort: Verwaltungsvorschriften müssen nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen immer wieder aktualisiert und an die geänderten Bedingungen angepasst werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen vor Lärm-Belastungen geschützt werden.

4.   Vielfalt, Eigenart, Ruhe und Schönheit von Natur und Landschaft sind Voraussetzungen für eine nachhaltige Erholung des Menschen. Gefälligkeitsgutachten unterlaufen häufig die zugrunde liegenden Gesetze.

Frage: Werden Sie die Gesetze zur strikten Einhaltung von Arten-, Natur-, Landschafts- und Umweltschutz anwenden, umsetzen und beachten?

Antwort: Ja, alle relevanten Vorschriften und Gesetze sind einzuhalten. Ggf. kann und muss von Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht oder die Gesetzgebung angepasst werden.

5.  Zur Durchsetzbarkeit von Windenergiestandorten gibt es eine Gesetzesnovelle zum Bundesnaturschutzgesetz, nach der eine Lockerung des bisherigen Tötungs- und Verletzungsverbots von Tieren festgeschrieben werden soll.

Frage: Lehnen Sie die Gesetzesnovelle zur Lockerung des Tötungsverbots ab?

Antwort: In der derzeitigen geplanten Form lehne ich die Gesetzesnovelle zum Bundesnaturschutzgesetzes ab.

6.  Im Paragraf 35 Baugesetzbuch steht, Windkraftprojekte müssen bevorzugt

behandelt werden. Das heißt, dass es vielen Investoren egal sein kann, was Gemeinden planen und was die Flächennutzungspläne vorsehen. Denn wenn Paragraf 35 ins Spiel kommt, sind nicht mehr die Kommunen zuständig, sondern die Kreisverwaltungen. So ist die kommunale Selbstverwaltung eines der ersten Opfer der deutschen Energiewende. Frage: Unterstützen Sie unsere Forderung nach Abschaffung der Privilegierung für Windenergie durch den § 35 BauGB und damit Rückgewinnung der Planungskompetenz für die Kommunen?

Antwort: Wir unterstützen Kommunen, eigene Konzentrationszonen ausschreiben zu können, um so den notwendigen Ausbau der Windenergie bürgernah und lokal zu steuern.

7.  Aktuell haben wir ein erschreckendes Missverhältnis zwischen Subventions- verschleuderung und der Suche nach echten Lösungsansätzen. Wir geben 100 x mehr für Subventionen als für Forschung aus! Was hätten deutsche Forscher, Techniker und Ingenieure mit den vergeudeten Milliarden alles leisten können? Nur eine einzige zukunftsweisende Erfindung würde deutlich mehr bewirken als ein mit WKA‘s zugepflastertes Land und wäre für Jahrzehnte der Exportschlager schlechthin. Fakt ist: Windenergie bietet keine Versorgungssicherheit. Die aktuelle Energieversorgung Ist für viele ein Problem der Bezahlbarkeit. Windenergie bietet keinen Schutz von Natur und Umwelt. Windenergie ist für unser Klima bedeutungslos und nur gut für das Geschäftsklima von Lobbyisten. Bei der Windenergie geht es nicht um Strom, es geht auch nicht ums  Klima, es geht nur um Geld. Deshalb fordern wir: Stop beim ungehemmten Zubau von  WKA. Deshalb zum Schluss eine Frage zur Vernunft.

Frage: Können Sie sich vorstellen das Ihre Partei die Energiepolitik auf den Prüfstand stellt und eine Wende zurück zur Vernunft anstrebt?

Antwort: Ihre Frage ist keine Frage der Vernunft, sondern der politischen Positionierung und der technischen Möglichkeiten. Eine Energiewende hin zu regenerativen Energien ist abhängig von ausreichender Stromproduktion und Stromspeicherkapazitäten. Da die Kapazitäten von Biomasse, Erdwärme und Wasserkraft in Deutschland sehr begrenzt sind, erachten wir Windenergie und Solarenergie als nötig für die Stromproduktion. Deshalb ist der Ausbau dieser, und wenn nötig die Subvention derselben, für uns eine logische Konsequenz. Gleichzeitig sollten in der Tat Forschungen, die großes Potential bieten, wie z.B. in neue Speichermöglichkeiten oder Fusionsenergie ausreichend öffentlich gefördert werden.