Anfrage der Fraktion im Rat der Stadt Rheine

DIE LINKE. Rheine

„Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen – Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ hier: Artikel 27, Absatz 1, Buchstabe e, der UN-Behindertenrechtskonvention

Sehr geehrter Herr Dr. Lüttmann,

seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Sie garantiert Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Damit dies tatsächlich auch erfolgen kann, wird im Artikel 27 „Arbeit und Beschäftigung“ festgehalten:

„(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.

Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem …

e)  für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern; …“

 

Deutschland hat die UN-BRK unterschrieben. Die UN-BRK wendet sich gegen Sonderwelten und Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Trotzdem wächst die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) arbeiten immer mehr. Mittlerweile arbeiten deutschlandweit mehr als 350.000 Menschen in der WfbM, alleine in NRW mehr als 70.000.

 

Kommunen und Kreise haben die Möglichkeit durch Einstellungen, Einrichtung von barrierefreien Arbeitsplätzen und einer barrierefreien Arbeitsumgebung oder auch durch Auftragsvergaben an Inklusionsunternehmen oder Unternehmen mit einer Inklusionsabteilung einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen und zu fördern.

 

In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

1. Welche Inklusionsbetriebe oder Betriebe mit Inklusionsabteilungen gibt es in unserer Stadt?

2. Wie viele Menschen mit Behinderung arbeiten dort?

3. Wie viele Menschen ohne Behinderung arbeiten dort?

4. Wird Tariflohn gezahlt; wird der Mindestlohn gezahlt?

5. Welche Produkte stellen die Inklusionsbetriebe oder Betriebe mit Inklusionsabteilungen her; welche Dienstleistungen bieten sie an?

6. Welche dieser von Inklusionsbetrieben und Betrieben mit Inklusionsabteilungen hergestellten Produkte und angebotenen Dienstleistungen würde die Kommune benötigen?

7. Welche Inklusionsbetriebe und Unternehmen mit Inklusionsabteilungen wurden von der Kommune mit Aufträgen bedacht?

8. Welche Inklusionsunternehmen oder Unternehmen mit Inklusionsabteilungen haben sich bei der Kommune um Aufträge beworben?

9. Hat die Kommune die Möglichkeit, das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW bei Inklusionsbetrieben und Betrieben mit Inklusionsabteilungen anzuwenden?

10. Hat die Kommune die Möglichkeit bei sich oder bei Unternehmen mit kommunaler Beteiligung Inklusionsabteilungen einzurichten?

11. Wie viele Beschäftigte einer WfbM haben bei der Kommune einen Arbeitsplatz erhalten?

12. Kann die Kommune das im Bundesteilhabegesetz verankerte Budget für Arbeit nutzen? Welche Aktivitäten hat die Kommune bisher in diese Richtung unternommen?

13. Gab es Kontakte zu den Landschaftsverbänden, um sich über das Budget für Arbeit beraten zu lassen? Gab es Informationsveranstaltungen zum Budget für Arbeit?

14. Gibt es bei der Stadt, den städtischen Unternehmen oder den Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, Außenarbeitsplätze von WfbM´s?

15. Gibt es von Seiten der Stadt Gespräche mit WfbM´s, Beschäftigte aus den WfbM zu übernehmen oder Praktika anzubieten?

16. Wie viele Menschen mit Behinderungen sind in der Stadt als arbeitslos gemeldet?

17. Wie hoch ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen, wie hoch die Arbeitslosenquote insgesamt?

18. Wie hoch ist die Beschäftigtenquote von Menschen mit Behinderungen bei der Stadt?

 

Mit freundlichen Grüßen

Annette Floyd - Wenke

Fraktionssprecherin

DIE LINKE. Ratsfraktion Rheine

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